Eine Scheidung kann eine sehr teure Angelegenheit werden. Diese Weißheit ist nicht neu, natürlich stellen sich viele Ehepartner die über eine Scheidung nachdenken immer die Frage, was für Kosten Scheidung anfallen können. Die Art der Kosten die bei einer Scheidung anfallen, sind übersichtlich. Doch diese Übersichtlichkeit gilt leider für die Höhe, wie man erfahren kann.
Das sind die Kosten Scheidung
Die Kosten Scheidung unterteilen sich in zwei Bereiche. Der erste Bereich der anfällt bei den Kosten Scheidung sind die Kosten für einen Anwalt. Leider gehört eine Scheidung zu den wenigen Verfahren in Deutschland, bei der man einen Rechtsanwalt benötigt. Dieser ist notwendig um einen Scheidungsantrag überhaupt bei einem Familiengericht, als zuständiges Gericht für eine Scheidung, einreichen zu können. Die Höhe der Kosten für einen Rechtsanwalt basieren auf der Grundlage der Honorarordnung. Damit sind die Kosten weitgehend transparent und man kann sie nachlesen. Für eine Übersicht der Kosten können Sie hier klicken.
In der Regel muss man hier mit Kosten um die 600 Euro für den Rechtsanwalt rechnen. Wobei man hier aufpassen, die letztlich anfallenden Kosten sind vom sogenannten Verfahrenswert abhängig. Der Verfahrenswert ergibt sich aus der Art und dem Umfang der Scheidung und wird vom Familiengericht festgelegt. Hinsichtlich den Rechtsanwaltskosten muss man wissen, die muss man in der Regel immer selbst tragen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, wo die alle anfallenden Rechtsanwaltskosten nur eine Partei tragen muss. Einen kompetenten Partner an ihrer Seite finden sie unter https://finance-always.com/finanzen/der-unkomplizierter-partner-an-ihrer-seite-scheidungsanwalt-duesseldorf/.
Familiengericht und die Kosten Scheidung
Neben den Kosten für den Rechtsanwalt gibt es noch den zweiten Bereich wo Kosten anfallen, nämlich die sogenannten Verfahrenskosten. Das sind die Kosten die für das Familiengericht entstehen. Auch diese Kosten sind wieder abhängig vom festgesetzten Verfahrenswert. Pauschal kann man daher, wie bei den Rechtsanwaltskosten auch, nicht sagen in welcher Höhe diese Kosten im Detail anfallen. Anhand von einem Beispiel möchten wir an dieser Stelle aber aufzeigen, in welcher Höhe sich die Kosten bewegen können.
Handelt es sich zum Beispiel um einen Verfahrenswert von 4000 Euro, so muss man mit Kosten von rund 260 Euro für das Familiengericht rechnen. Auch die Kosten für das Familiengericht muss man von den Parteien getragen werden. In der Regel werden hier die Kosten je zur Hälfte aufgeteilt. Die Kosten kann man auch durch folgendes Verfahren reduzieren: https://www.advancepaydayservice7l.com/finanzen/die-kosten-fuer-eine-scheidung-durch-einvernehmen-reduzieren/.
Kosten Scheidung: Wenn man es sich nicht leisten kann
Sicherlich werden sich manche Leser fragen, was ist wenn ich mir diese Kosten nicht leisten kann? Sollte man kein Geld für einen Rechtsanwalt haben und auch die Verfahrenskosten für das Familiengericht nicht tragen können, so gibt es hier vom Staat entsprechende Hilfen. Solche Hilfen der Rechtsberatung und Kostenübernahmen kann man beim zuständigen Amtsgericht kommen. Voraussetzung hierbei ist aber, dass man nachweisen kann, das man die Kosten Scheidung nicht tragen kann. Kann man die Kosten Scheidung nicht tragen, so werden diese vom Staat übernommen. Mehr dazu unter: